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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzelunterricht
Eine Einheit dauert ca 60 Minuten, abhängig von dem Trainingsinhalt und der Konzentrationsfähigkeit des Hundes. Treffpunkte werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten. Absagen welche nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfinden müssen berechnet / abgezogen werden.

Gruppenunterricht
Eine Einheit dauert ca 60 Minuten. Je nach Witterung oder Teilnehmerzahl kann die Stunde abgesagt, aufgeteilt oder verkürzt werden.
Entfallene Stunden werden an einem anderen Termin nachgeholt.
Eine Kursteilnahme wird jeweils notiert und archiviert. Dieser Nachweis kann dem Kunden in Kopie ausgehändigt werden
Versäumte Stunden können nach Absprache nachgeholt werden.

Zahlungsmodalitäten
Die Kosten sind jeweils als Vorauszahlung oder bei Beendigung des ersten Termin fällig und richten sich nach dem angegeben Preis auf dem Anmeldeformular. In der Regel sind die Kosten in bar zu entrichten und werden mit einer Quittung bestätigt.


Kinder
Kinder dürfen bei Trainingseinheiten nur nach Absprache und in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener teilnehmen. Ein Zusehen ist immer erlaubt.

Allgemeines:
Die Hundeschule kann nicht bei ausbleibenden Erfolgen mit dem Hund nicht haftbar gemacht werden.
Das Betreten und Ableinen des Übungsplatzes ist nur nach Aufforderung gestattet.
Ausserhalb des Geländes sind Hunde an der Leine zu führen.
Läufige Hündinnen dürfen nicht an Spiel - /Sozialisierungsstunden teilnehmen, ggf auch an bestimmten Erziehungsstunden oder Einheiten.
Die Hundeschule kann Termine z.B. bei Krankheit, mangelnder Teilnehmer oder aus anderen Gründen absagen. Die Termine werden dann nachgeholt.
Der Kunde bestätigt eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für von den Hund verursachte Schäden ein.
Der Kunde bestätigt das sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, bringt der Kunde einen Hund mit ansteckender Krankheit ins Training, ist er verpflichtet entsprechende Folgekosten der angesteckten Hunde zu tragen.
Akute und chronische Krankheiten sind rechtzeitig zu melden.
Des Weiteren sind bestimmte Verhaltensauffälligkeiten vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Bei Verletzungen des Hundes während des Trainings sind die Kosten vom Besitzer zu tragen sofern kein nachweisbarer Vorsatz/Fremdschädigung nachgewiesen werden kann.
Besteht für den Hund Maulkorbpflicht, besteht diese auch am dem Übungsplatz.
Die Hundeschule hält sich an den Datenschutz des Kunden.
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-/Sach- oder Vermögensschäden welche im Training entstehen. Dies gilt auch für Schäden welche durch andere Teilnehmer oder auch mitgebrachten Personen oder deren Hunden entstehen.